Am 15. Januar 2024 wurde die 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSChV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit nun gültig. Die Verordnung dient der Begrenzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), die bei bestimmten Tätigkeiten und Anlagen bei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen. Davon betroffen sind auch Beschichtungsbetriebe, die die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten. Uber die wesentlichen Änderungen berichtete BESSER LACKIEREN in Ausgabe 18/2023. Sie umfassen für genehmigungspflichtige Anlagen u. a. eine Verpflichtung zur Erstellung einer Lösemittelbilanz durch eine externe Stelle. Zudem gelten nun spürbar strenge Grenzwerte für organische Lösemittel bei der Fahrzeug- und Kunststofflackierung Eine kompakte Zusammenfassung ...