DR. SCHWAN : Wenn ein Anwender wissen möchte, ob er unter die Verordnung fällt, muss er den jeweils für seine Anlage und Tätigkeit relevanten Schwellenwert prüfen. Grundlegend gilt: Wer über 200 t VOC pro Jahr verbraucht, fällt unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) und somit auch unter die 31. BImSchV. Diese gilt aber auch für kleinere Anlagen. Anlagenarten und die zugehörigen Tätigkeiten und Schwellenwerte sind in Anhang I und Anhang II der 31. BImSchV zu finden. Hierzu zählen die verschiedensten Oberflächenveredelungen beispielsweise die Holzbeschichtung oder Kunststofflackierung. Pulverbeschichter fallen wegen der geringen Menge VOC im Beschichtungsmittel oft nicht unter die 31. BImSchV. ...