VON DR. ASTRID GUNTHER Die frohe Botschaft vorab: Für bestehende Lackieranlagen ändert sich hinsichtlich der einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte erstmal nicht viel. Die für Beschichtungsunternehmen relevanten BVT-Schlussfolgerungen wurden erst 2020 in überarbeiteter Form veröffentlicht und bieten somit unter bestimmten Voraussetzungen noch "Bestandsschutz" bis spätestens 2036. Einige Punkte der überarbeiteten EU-Industrieemissionsrichtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 sollten Beschichter allerdings im Auge behalten, um für kommende Änderungen vorbereitet zu sein. Am 15. Juli wurde die überarbeitete EU-Industrieemissionsrichtlinie (engl. Kürzel: IED) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dr. Johannes Schwan, Experte ...