VON METIN KUYUCU Die im Januar 2024 novellierte Fassung der 31. BImSchV bringt einige Neuerungen mit sich, die sowohl den Uberwachungsaufwand für Unternehmen erhöhen als auch zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen erfordern können. Mit der Novellierung dieser Verordnung setzt der Gesetzgeber verstärkt auf die Uberwachung der Lösemittelbilanz von Lackieranlagen. Für genehmigungspflichtige Anlagen gelten strengere Prüfpflichten (Siehe BESSER LACKIEREN 18/2023) Neben den neuen Prüfpflichten und Grenzwerten fokussiert sich die Novelle auf Maßnahmen zur Reduzierung der VOC-Emissionen, die nicht nur helfen, die Grenzwerte einzuhalten, sondern sich auch wirtschaftlich positiv auswirken können. Dies beginnt bereits bei der Planung ...