besser lackieren. - 07.11.2023 | NORMEN & GESETZE

Vom Experten für Experten

DR. SCHWAN : Wenn ein Anwender wissen möchte, ob er unter die Verordnung fällt, muss er den jeweils für seine Anlage und Tätigkeit relevanten Schwellenwert prüfen. Grundlegend gilt: Wer über 200 t VOC pro Jahr verbraucht, fällt unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) und somit auch unter die 31. BImSchV. Diese gilt aber auch für kleinere Anlagen. Anlagenarten und die zugehörigen Tätigkeiten und Schwellenwerte sind in Anhang I und Anhang II der 31. BImSchV zu finden. Hierzu zählen die verschiedensten Oberflächenveredelungen beispielsweise die Holzbeschichtung oder Kunststofflackierung. Pulverbeschichter fallen wegen der geringen Menge VOC im Beschichtungsmittel oft nicht unter die 31. BImSchV. ...
Neugierig geworden?
Verpassen Sie Nichts - finden Sie Alles!
Als Abonnent von BESSER LACKIEREN können Sie einfach auf LOGIN klicken. Die Zugangsdaten haben Sie per E-Mail erhalten.
Schauen Sie bitte in Ihrem persönlichen E-Mail-Account oder unter Ihrer allgemeinen Firmen-E-Mail-Adresse nach - ggf. auch bei "Unbekannt" oder "Spam". Wenn keine Zugangsdaten per E-Mail eingegangen sind, klicken Sie bitte rechts unten auf dieser Webseite auf "E-Mail".
Sie sind noch kein Abonnent? Lesen Sie das digitale Probe-Abo BESSER LACKIEREN vier Wochen lang kostenfrei.
Login
Probe-Abo
Kaufen