VON JOLA HORSCHIG Im ersten Teil des Artikels "Richtig versichert" (s. Ausgabe 15/2024, S.11) ging es um die Besonderheiten bei Haftpflichtversicherungen und kritische Ausschlüsse. Der zweite Teil befasst sich mit Obliegenheiten und damit, wie sich Lohnbeschichter bei Reklamationen verhalten sollten. Ein Versicherungsvertrag legt nicht nur fest, welche Ansprüche der Versicherte im Falle eines Schadens hat. Er regelt auch die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers, die sogenannten Obliegenheiten. "Das kann man mit Verhaltensnormen vergleichen", erklärt Sven Hoffmann. "Wenn man sich nicht entsprechend verhält, kann man den Versicherungsschutz gefährden." Zu den Obliegenheiten zählt z.B. die vorvertragliche ...